Das Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz gehen uns alle an. Gerade an Arbeitsstätten und in Betrieben besteht häufig eine erhöhte Unfallgefahr sowie die Gefahr der Gesundheits- und auch der Umweltgefährdung, beispielsweise durch gefährliche Stoffe. Deshalb gibt es insbesondere für Arbeitsstätten und Betriebe zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die die Sicherheit der Mitarbeiter und der Umwelt garantieren sollen. Die strikte Einhaltung dieser Vorschriften ist unablässig und bei Nichteinhaltung drohen den Betrieben Bußgelder und Ordnungsstrafen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist dasjenige Gesetz, das in Deutschland alle Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeber sowie die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Hinblick auf den Arbeitsschutz regelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern und Gefahren am Arbeitsplatz so weit wie möglich zu vermeiden. Welche Gefahren am Arbeitsplatz für Mensch und Umwelt bestehen können und welche Regelungen im ArbSchG dafür sorgen sollen, diese Gefahren zumindest zu minimieren, darüber haben wir auf diesen Seiten einige Informationen für Sie zusammengestellt.

 

Brandschutz - unerlässlich für die Sicherheit aller

Der Brandschutz spielt für der Sicherheit aller in Betrieben und Arbeitsstätten eine zentrale Rolle. Die Regelungen, die den Brandschutz betreffen, sind in allen Betrieben umzusetzen, ganz unabhängig davon, um was für einen Betrieb es sich handelt. So müssen beispielsweise in allen Betrieben, Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäude Flucht- und Rettungswege hinreichend gekennzeichnet sein, geeignete Löscheinrichtungen vorhanden sein und je nach Betriebsgröße eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Brandschutzhelfer Hamburg

Wenn Ihre Firma Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer in Hamburg ausbilden lassen möchte, sollten Sie sich an ein professionelles Brandschutzunternehmen wenden. Brandschutzunternehmen bieten in der Regel Brandschutzschulungen, in denen Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Alternativ können Sie externen Brandschutzbeauftragten für Ihre Firma bestellen. Weitere Informationen über den Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung finden Sie unter www.safety-feuerloeschtechnik.de.
Ein geeigneter Fachbetrieb für den Brandschutz kennt sich mit allen Regelungen, Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben rund um den betrieblichen Brandschutz bestens aus und erbringen in der Regel umfangreiche Leistungen, die die Sicherheit in Betrieben gewährleisten. Dazu gehört auch die Montage, Prüfung und Wartung aller Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes, wie z.B.:

  • Feuerlöscher, Wandhydranten und Steigleitungen
  • Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlagen
  • Brandschutztüren und Feststellanlagen sowie kraftbetätigte Türen und Tore
  • Brandabschottungen
  • RWA / NRA Anlagen (Rauchabzugsanlagen)

Die richtigen Feuerlöscher kaufen

Feuerlöscher spielen beim vorbeugenden Brandschutz eine entscheidende Rolle. Für Arbeitsstätten und Betriebe regelt die ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände, wieviele Feuerlöscher notwendig sind:

"Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstättein ausreichender Anzahl bereitzustellen."

Bei der Ermittlung, wieviele und welche Feuerlöscher für einen Betrieb benötigt werden, werden in der Regel Brandschutzexperten zu Rate gezogen. Diese wissen auch, welche Feuerlöscher Sie kaufen müssen, denn die Art der Feuerlöscher spielt eine entscheidende Rolle. Bei Feuerlöschern werden zunächst zwei Typen von Löschern unterschieden, die Dauerdruck-Feuerlöscher und die Aufladelöscher. Außerdem kommen verschiedene Löschmittel zum Einsatz:

Welches Löschmittel für welchen Einsatz geeignet ist, kann anhand der Brandklasse ermittelt werden.